2023-09-26
Qualifikationen von „Reitlehrern“
Die Bezeichnungen „Reitpädagoge/in“ oder „Reittherapeut/in“ sind leider in Deutschland nicht geschützt. Im Prinzip darf also jeder erstmal Reitpädagogik und/ oder Reittherapie anbieten. Unabhängig von seiner Ausbildung, früheren Qualifikationen, Kenntnissen oder sonstiges. Dies ist wohl den wenigsten bewusst. Anders als zum Beispiel bei der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger/in (Krankenschwester/ Krankenpfleger) in der die Ausbildung einheitlich geregelt ist und es eine staatliche Abschlussprüfung gibt, gibt es dies bei den Ausbildungen und Angeboten in der Reittherapie und Reitpädagogik nicht.
(*Außer einer Ausbildung beim DKTHR: „Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd“, dies ist die einzige Weiterbildung mit staatlich geprüften Bildungsabschluss!*)
Auch eine geschützte Berufsbezeichnung wie bei der „Krankenschwester“ gibt es nicht. Eine Krankenschwester darf sich auch nur als solche bezeichnen, wenn sie die Ausbildung abgeschlossen hat und dabei ein staatliches Examen abgelegt hat.
Dies ist bei Reitpädagogen und Reittherapeuten nicht der Fall!
Auch gibt es keine einheitlichen Zugangsvoraussetzungen. Viele Ausbildungsinstitute verlangen zum Beispiel einen medizinischen, sozialen oder pädagogischen Grundberuf, dazu gewisse Vorkenntnisse im Umgang, Haltung, Pflege und Verhalten von Pferden, denn die ja schließlich unsere wichtigsten Mitarbeiter. Manche Institute setzen auch eine gewisse reiterliche Ausbildung bzw. reiterliches Können voraus! Von offiziellen Trainerscheinen, bis hinzu Videos oder sonstige Nachweise zum Beispiel einen Quali-Kurs, ist alles möglich.
Bei den meisten Anbietern benötigt man ein erweitertes Führungszeugnis sowie ein Erste Hilfe Nachweis. Zusätzlich zu der „eigentlichen Ausbildungen“ zum Reitpädagogen/in oder Reittherapeut/in gibt es viele, viele Möglichkeiten sich fort und weiter zu bilden.
Ich finde es sehr, sehr schade dass die Berufe der Reitpädagogik und Reittherapie nicht staatlich anerkannt sind und somit auch nicht einheitlich geregelt. Denn darunter leitet möglicherweise die Qualität! Bzw. es gibt sehr, sehr große Unterschiede, sowohl in der Ausbildung selbst, als auch bei der späteren Arbeit!
Wäre die Ausbildung zum Reittherapeut zum Beispiel staatlich geregelt, könnte ich mir vorstellen, dass auch die Kosten für die Therapie von Krankenkassen, sozialen Trägern u.s.w. übernommen werden könnten. Da die Ausbildung nicht einheitlich ist, fehlt die Qualitätssicherung und somit ist es keine Kassenleistung!
Deswegen finde ich es ganz besonders wichtig, sich als Eltern oder potenzieller Klient ein genaues Bild vom jeweiligen Reittherapeuten/ Reittherapeutin oder eben Reitpädagogin/ Reitpädagogen zu machen. Welche Vorkenntnisse gibt es, welche Aus- und Weiterbildungen wurden absolviert.
Welche Zielgruppen werden angeboten, zum Beispiel Erwachsene oder Kinder! Gibt es ein Sicherheitskonzept? Wie werden die Pferde gehalten? Besteht ausreichend Versicherungsschutz? Ist die Arbeit „angemeldet“ ? Wird eine Qualitätssicherung durch Weiterbildungen betrieben, gibt es Mitgliedschaften in Verbänden oder ähnlichen, und vieles, vieles mehr! All diese Sachen kann man (hoffentlich) schon mal auf der Webseite des Reittherapeuten / Reitpädagogen einsehen. Wer eine qualifizierte Ausbildung absolviert hat, wird das auch auf der Webseite erwähnen. Zusätzlich empfehle ich immer das persönliche Gespräch und auch mal „live“ reinzuschnuppern.
Es gibt leider nicht „die eine“ Ausbildung zum Reitpädagogen oder Reittherapeuten. Deswegen ist es empfehlenswert, dass sich Eltern vorher gut informieren.
Für Menschen die gerne die Ausbildung machen möchten empfiehlt sich, alle Ausbildungsinstitute genau zu überprüfen. Ist die Qualität gesichert? Sind die Ausbildungen irgendwo anerkannt? Es gibt auch große preisliche Unterschiede, leider auch qualitative, aber wenn man sich mal durch den Dschungel der Anbieter durchgearbeitet hat, findet sicher jeder einen passenden Partner für die Ausbildung!
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Admin - 21:12:33 | Kommentar hinzufügen